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2025-04-12T02:54:00Z

Bedingungen für die Witwenrente: So lange muss eine Ehe dauern
Von: Stella Henrich
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Hinterbliebene können eine besondere Rente beanspruchen. Allerdings hat nicht jeder ein Anrecht darauf. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
München – Eine Ehe wird oft als lebenslanger Bund zwischen zwei Menschen betrachtet. Idealerweise hält sie „bis der Tod“ die Partner scheidet. In solchen Fällen sorgt der Staat für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Rente für Verwitwete, die sogenannte Witwenrente. Doch was passiert, wenn eine Ehe nicht ein Leben lang hält?
Todesfall. Für die Trauer um einen geliebten Menschen bleibt Angehörigen wegen vieler organisatorischer Aufgaben kurz nach dem Tod meist nur wenig Zeit. © IMAGO Images/blickwinkel
Im Jahr 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt 277 von 1000 Ehen geschieden. Insgesamt endeten 129.008 Ehen durch richterlichen Beschluss, darunter 1308 gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die durchschnittliche Dauer einer Ehe bis zur Scheidung betrug 14,8 Jahre. Dabei kommt es nicht nur während des Scheidungsprozesses zu Ärger und Kummer. Ein böses Erwachen gibt es auch noch hinterher. Denn nach einer Scheidung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Hinterbliebenen- oder Witwenrente, es sei denn, es greifen bestimmte Ausnahmen. Diese Regelungen gelten beispielsweise bei homosexuellen Paaren.
Voraussetzungen für die Witwenrente: Ehe muss mindestens zwölf Monate dauern
Hinterbliebene können eine Witwenrente beanspruchen, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Diese Regelung gilt für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden. Es gibt eine Unterscheidung zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Die kleine Witwenrente macht 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners aus und wird für zwei Jahre nach dessen Tod gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente beläuft sich auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird sie ohne zeitliche Begrenzung gewährt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Vorausetzungen müssen für eine Witwenrente erfüllt sein:
Wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Stirbt Ihr Ehepartner – beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Ihr verstorbener Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von fünf Jahren erfüllt. Dazu zählen beispielsweise Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Diese Wartezeit gilt nicht, sollte der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen sein bzw. schon eine Rente bezogen haben.
Sie haben nicht wieder geheiratet.
Quelle: ihre-vorsorge.de, Deutsche Rentenversicherung (DRV)
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Voraussetzungen für die Witwenrente: Kein Anspruch bei einer Versorgungsehe
Es gibt jedoch einige Missverständnisse über die Witwenrente, die Hinterbliebene berücksichtigen sollten. Wenn eine Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat und ein Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt wird, geht der Versicherungsträger von einer sogenannten Versorgungsehe aus. Eine Versorgungsehe liegt laut DRV vor, wenn das Paar die Ehe in Erwartung des baldigen Todes eines Partners geschlossen hat, um dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Diese Annahme kann jedoch beim Versicherungsträger widerlegt werden.
Außerdem erlischt ein Anspruch auf Witwenrente bei erneuter Heirat. Dann enden sowohl die kleine als auch die große Witwenrente mit dem Ende des Monats, in dem die Heirat stattfindet. Auch das Rentensplitting kann den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente beenden. Wann sich das Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente lohnt, ist individuell zu prüfen. Weitere Informationen dazu finden sich in der DRV „Broschüre: Hinterbliebenenrente“.
Anspruch auf eine Witwenrente: Viele erhalten nicht die volle Höhe
Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten nicht die volle Höhe ihrer Rente. Im Jahr 2022 betrug der nicht ausgezahlte Betrag pro Witwer monatlich 204 Euro. Von den knapp 5,8 Millionen Witwenrentnern erhielten demnach etwa 86,9 Prozent nicht die vollständige Hinterbliebenenrente ihrer verstorbenen Partner. Der Grund dafür ist die Einkommensanrechnung: Wer neben der Hinterbliebenenrente ein zusätzliches Einkommen hat und einen bestimmten Freibetrag überschreitet, erhält weniger Rente. Dies galt bisher auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente. Die Ampel-Koalition hat jedoch die Hinzuverdienstgrenzen seit Januar dieses Jahres angehoben.
Wer sich noch zu Lebzeiten von seinem Partner getrennt hat, muss nicht zwangsläufig auf eine Hinterbliebenenrente verzichten. In solchen Fällen bietet die DRV Beratung an, die sowohl online beauftragt als auch per Video-Meeting durchgeführt werden kann. Wer jetzt schon einmal seinen Rentenstart selbst berechnen will, sollte den Rentenrechner der DRV nutzen. Und speziell drei Millionen Rentner dürfen sich jetzt schon auf einen Zuschlag im Juli freuen. (sthe)
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