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Urlauber brauchen Genehmigung für Einreise in europäisches Land: Ein Fehler kann teuer werden

2025-05-02T12:17:00Z


Urlauber brauchen Genehmigung für Einreise in europäisches Land: Ein Fehler kann teuer werden Von: Anna-Maria Bayer Drucken Teilen Die elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien wird zur Betrugsfalle. Unseriöse Anbieter verlangen horrende Summen. Die Verbraucherzentrale warnt. München – Seit Kurzem ist für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung erforderlich. Diese Neuerung nutzen Betrüger aus. Die Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern, die teilweise das Zehnfache der offiziellen Gebühren verlangen. Seit April: Ohne gültige Einreisegenehmigung dürfen Deutsche nicht nach England einreisen Seit dem 2. April gilt diese Regelung für Bürger aus visumfreien EU-Staaten, einschließlich Deutschland. Reisende müssen vorab eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Dies ist entweder über die Webseite des britischen Innenministeriums oder die ETA-App möglich. Die Kosten für die Genehmigung betragen 16 britische Pfund, was etwa 19 Euro entspricht. Wer nach Großbritannien möchte, muss eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen. © Thomas Trutschel/imago Laut ADAC dauert die Bearbeitung in der Regel etwa drei Tage. Ohne gültige ETA wird man bei der Passkontrolle abgewiesen oder von den Fluggesellschaften nicht befördert. Flugreisende, die in Großbritannien lediglich umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen keine ETA. Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern bei der Urlaubsbuchung Da das Verfahren für viele neu ist, warnt die Verbraucherzentrale vor unseriösen Anbietern, die die Unkenntnis vieler Menschen ausnutzen. „Manche Seiten sehen täuschend echt aus, zum Teil mit britischem Wappen oder Farben der Regierung“, so die Verbraucherzentrale. Oftmals würden Suchmaschinen nicht die offizielle Webseite an erster Stelle, sondern die von Drittanbietern zeigen. Besondere Vorsicht ist geboten, da bei der Beantragung der ETA persönliche Daten angegeben werden müssen. Auf unseriösen Seiten besteht die Gefahr des Identitätsdiebstahls. Zudem verlangen einige Anbieter deutlich höhere Gebühren als die offiziellen Kosten. Laut Verbraucherzentrale können die Gebühren über 160 Euro betragen. „Am Ende muss die ETA trotzdem erneut und korrekt auf der offiziellen Seite beantragt werden“, heißt es weiter. Vorsicht bei der Urlaubsbuchung: Worauf England-Touristen achten sollten Wer auf die Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte alle Belege, E-Mails und eventuell Screenshots sichern. Um eine Rückerstattung zu erhalten, gibt es zwei Optionen: Entweder man fordert eine Rückzahlung vom Anbieter oder man kontaktiert die Bank oder den Kreditkartenanbieter. Bei schnellem Handeln lässt sich die Zahlung oft rückgängig machen. Um Betrug von vornherein zu vermeiden, können Sie anhand bestimmter Merkmale betrügerische Seiten erkennen. Häufig wird der Preis erst beim Bezahlvorgang angezeigt. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Anbieter anonym bleibt oder das Impressum fehlt. Die Verbraucherzentrale rät: „Nutzen Sie nur die offiziellen Wege zur Beantragung.“ Ein Betrug in Schongau konnte dagegen im letzten Moment vereitelt werden.

Profile Image Isabelle Moreau

Source of the news:   tz.de

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